Sicherheit

Welche Zugriffe dein KI-Agent wirklich braucht

Michael Hollmann6. September 20263 Min. Lesezeit

Du richtest einen KI-Assistenten ein, die ersten Antworten sitzen, die Stimmung ist gut — und dann kommt die Frage nach den Zugriffsrechten. Postfach? Ordner? CRM? Fast immer fällt an dieser Stelle derselbe Satz: „Geben wir ihm einfach alles, dann muss er nicht dauernd nachfragen."

Verständlich, denn Zugriffe einzeln freizugeben ist Fleißarbeit. Nur entsteht dabei ein Zustand, in dem niemand mehr sagen kann, was das System eigentlich sehen darf. Und das fällt nicht auf, solange nichts passiert.

Die Technik

Dreh die Reihenfolge um. Bevor du irgendetwas freischaltest, lass den Assistenten selbst sagen, was er braucht:

Ich möchte, dass du folgende Aufgabe übernimmst: [Aufgabe]. Bevor du anfängst: Liste die Informationen und Systeme auf, die du dafür wirklich brauchst — höchstens drei — und begründe jede in einem Satz. Frag nach, was fehlt.

Was du zurückbekommst, ist kein Sicherheitsgutachten, sondern eine Einkaufsliste. Für einen Assistenten, der Angebote vorbereitet, sieht sie typischerweise so aus: die Preisliste, die letzten fünf Angebote als Muster, die Stammdaten des Kunden. Drei Zeilen — und plötzlich ist sichtbar, dass das komplette Postfach nicht dazugehört.

Schritt für Schritt

  1. Nimm den Assistenten, den du am häufigsten nutzt, und seine typischste Aufgabe.
  2. Setz den Prompt ab und lies die Begründungen, nicht nur die Aufzählung.
  3. Streich alles, wofür die Begründung dünn ist. Meistens bleiben zwei Punkte übrig.
  4. Schau nach, worauf er heute tatsächlich zugreifen kann — in der Übersicht der verbundenen Konten oder Integrationen deines Tools und in den Freigaben der betroffenen Ordner und Postfächer.
  5. Die Differenz zwischen beidem ist deine Arbeitsliste.

Warum das funktioniert

Du verschiebst die Beweislast. Nicht du überlegst, was du sperren musst — der Assistent begründet, was er öffnen will. Und weil die Liste auf drei Punkte begrenzt ist, erzwingt sie eine Entscheidung statt einer Aufzählung.

Stolperfallen

  • Die Liste ist nicht die Freigabe. Sie sagt dir, was du freischalten müsstest. Freigeschaltet wird weiterhin dort, wo die Rechte vergeben werden — in der Kontoverbindung, im Ordner, im Fachsystem. Ein Assistent, der technisch Zugriff hat, kann ihn ausüben, egal was in der Anweisung steht.
  • Zu große Aufgabe, unbrauchbare Liste. „Kümmere dich um den Vertrieb" produziert eine Wunschliste. Frag pro Aufgabe, nicht pro Rolle.
  • Der Sammelordner. Ein einziger Ordner mit allem darin sieht nach einem Zugriff aus und ist in Wahrheit fünfzig. Wenn ein Punkt auf der Liste ein Sammelbecken ist, zerleg ihn, bevor du ihn freigibst.
  • Personenbezogene Daten. Steht so ein Punkt auf der Liste, ist die Freigabe kein technischer Handgriff mehr. Das gehört vorher mit der oder dem Datenschutzbeauftragten geklärt, nicht danach.

Eine halbe Stunde, und du hast die Grenze einmal bewusst gezogen statt sie entstehen zu lassen. Wenn ihr das nicht für einen Assistenten, sondern für alle im Haus verlässlich regeln wollt, ist genau das der Punkt, an dem wir ansetzen: Betreiben.

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